PERSÖNLICHES BUDGET

Persönliches Budget und Ambulant Betreutes Einzelwohnen

Räumlichkeiten

Das Büro befindet sich in der Ernst-Sachs-Straße 95 in 97424 Schweinfurt. Die Wohnungen der Klienten sind von ihnen selbst angemietet, bzw. Eigentum.

Für Aktivitäten und Veranstaltungen werden Räumlichkeiten innerhalb des Vereins Levi e.V. genutzt.

Aufnahmekriterien

Das Persönliche Budget und das Ambulant Betreute Einzelwohnen des Levi e.V. betreut Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr bis ins hohe Alter, die unter einer fachärztlich diagnostizierten psychischen Erkrankung leiden, die aber (noch) keinen Aufenthalt in einem Betreuten Wohnen oder Heim benötigen. Zum Teil kommen die Klienten aus Kliniken, aus Einrichtungen der Wiedereingliederung des Bezirks Unterfranken, anderer Bezirke oder übergeordneter Kostenträger.

Die psychische Erkrankung kann ihre Ursache beispielsweise in einer Psychose, Neurose, in psychosomatischen Beschwerden, Persönlichkeitsstörung, Sozialisationsdefiziten und in konflikthaften Beziehungen im sozialen Umfeld haben.
Oft besteht eine Komorbidität zu anderen somatischen und/oder Suchterkrankungen sowie einer Intelligenzminderung.

Im Falle des Persönlichen Budgets muss der Betreute in der Lage sein, sein Konto selbst zu verwalten. Ist dies nicht der Fall, bzw. bei einer bestehenden Suchterkrankung, ist eine Aufnahme in das Ambulant Betreute Einzelwohnen sinnvoll.

Wenn nach § 1896 BGB angezeigt ist, dass eine gesetzliche Betreuung sinnvoll ist, wird dem Klienten geraten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Rechtliche Grundlagen

  • Personen, die durch eine Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX) wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. (§53 SGB XII)
  • Der Rechtsanspruch für das Persönliche Budget besteht seit dem 1.1.2008. Es besteht ein Wunsch- und Wahlrecht bzgl. der Leistungen und deren Ausführung durch einen Träger (§ 9 SGB IX).
  • Die Rechtsgrundlage für das Persönliche Budget steht in §17 SGB IX und gilt für die Rehabilitationsträger gemäß § 6 SGB IX für Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung.
  • In § 57 SGB XII wird das trägerübergreifende Persönliche Budget geregelt.
  • Weitere Rechtsgrundlagen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets:
    – § 17 II – VI SGB IX iVm BudgetVO
    – In den Leistungsgesetzen:
    – Arbeitslosenversicherung: § 103 Satz 2 SGB III
    – Krankenversicherung: §§ 2 II 2, 11 I Nr. 5 SGB V
    – Rentenversicherung: § 13 I 2 SGB VI
    – Unfallversicherung: § 26 I 2 SGB VII
    – Kinder- und Jugendhilfe: § 35a III SGB VIII iVm. § 57 SGB XII
    – Pflegeversicherung: §§ 28 I Nr. 12, 35a SGB XI
    – Sozialhilfe/Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: § 57 SGB XII

Aufnahmeverfahren

Kontaktaufnahme des Klienten zur Leitung oder ihrer Stellvertretung des Persönlichen Budgets und des Ambulant Betreuten Einzelwohnens Levi e.V.
Erstgespräch mit Information über die möglichen Leistungen, (i.d.R. im Büro, auf Wunsch auch in der Wohnung des Klienten).
Formlose Antragstellung durch den Klienten oder gesetzlichen Betreuer beim zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger (wenn Klient nicht Selbstzahler ist).
Bedarfsfeststellungsverfahren durch den zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger (i.d.R. Bezirk Unterfranken), welches Basis für die Vergütung nach dem individuellen Bedarfsdeckungsgrundsatz nach §§ 9 und 53 SGB XII ist.
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Ziele:

Die Betreuung erfolgt unter Berücksichtigung der Wünsche, Neigungen und des sozialen Umfeldes des Klienten.


Der Klient soll durch Stärkung des Selbstwertgefühls und ein vertrauensvolles soziales Miteinander in seiner Eigenständigkeit wachsen. Dies dient dem Beziehungsaufbau und trägt zu einer verbesserten Lebensqualität des Klienten bei. Soziotherapeutisch soll eine Stabilisierung oder sogar Verbesserung der psychischen Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit erzielt werden. Hier spielt das Erlernen von Beziehungsfähigkeit eine wichtige Rolle für den Klienten. Die psychologisch-emotionale und die gesellschaftspolitische Dimension der Betreuung sind von Bedeutung.


Ziel ist auch die Vermeidung von Klinikaufenthalten durch rechtzeitiges Erkennen von Krisen und einem geeigneten Umgang damit. Der Klient erfährt hierbei Hilfe zur Selbsthilfe und behält die nötige Eigenständigkeit. Unterstützung findet nur da statt, wo notwendig und gewünscht.

Tagesstruktur

An der Individualität des Klienten setzen unsere fachlichen und menschlichen Bemühungen an um ihn unterstützend und fördernd zu begleiten. Die Betreuung findet durch entsprechend geschultes Fachpersonal i.d.R. in der eigenen Wohnung des Klienten in Verbindung mit stützenden und motivierenden Gesprächen statt. Krisenintervention ist hier immer wieder ein wichtiges Thema.
Die tagesstrukturierenden Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Klienten festgelegt. Die Hauswirtschaft wird gemeinsam mit den Klienten bewältigt. Aus sozialpädagogischer Sicht wird daran gearbeitet, eine gewisse Tagesstruktur zu erarbeiten, die die Klienten dann selbständig wahrnehmen z.B. durch Anbindung an geeignete öffentliche Angebote.

Gruppenpädagogische Angebote

Jeden Monat findet ein freiwilliges Kommunikationstreffen für alle Klienten in vereinseigenen Räumen statt. Das Angebot umfasst gemeinsames Singen, Beten, Gespräche, Teilnahme an einer Andacht sowie ein Frühstücksangebot mit anschließendem Austausch.

Freitagabend im vier-wöchigen Turnus wird ein unverbindliches Angebot zum Spielestammtisch in einer Gaststätte angeboten. Ziel ist hierbei der gemeinschaftliche Aspekt im Rahmen der Teilhabe am öffentlichen Leben sowie der Gesichtspunkt der Vernetzung.

Ferner finden saisonbedingte Gruppenangebote statt.

Lebenspraktische Aspekte

Die Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben wie Körperhygiene, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Umgang mit Finanzen usw. werden in Absprache mit dem Klienten und gegebenenfalls seinem gesetzlichen Betreuer umgesetzt.

Das Gespräch über diese und andere Lebensfragen dient dem Aufbau einer wertschätzenden Beziehung unter Berücksichtigung individueller und krankheitsbedingter Aspekte.

Psychoedukation, Begleitung zu Arztterminen, soziales Kompetenztraining, sportliche Betätigung sowie Einkaufs- Koch- und Stadttraining werden im Einzelfall nach vorheriger Absprache ebenfalls angeboten und begleitend unterstützt.

Medizinische und psychiatrische Versorgung

Unsere Betreuung beinhaltet das Angebot der Begleitung zu Ärzten (Facharzt der Psychiatrie, Psychologe, Hausarzt usw.). Darüber hinaus kann ein Medikamententraining durchgeführt, sowie individuelle Angebote rund um die medizinische Versorgung angeboten werden.


Ferner bieten wir auch Hilfe und Unterstützung bei mangelnder Krankheitsansicht. Im Einzelfall ist es angezeigt, die Medikamentenvergabe und andere pflegerische Maßnahmen durch eine Sozialstation zu vermitteln und dadurch zu sichern.


Wenn die notwendige Medikamenten-Compliance fehlt und eine Suchterkrankung im Vordergrund steht, ist im Einzelfall eine Beendigung der Maßnahme sinnvoll.

FREIZEITGESTALTUNG

Die Freizeitgestaltung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Klienten. Auf Wunsch können, abhängig von der getroffenen Zielvereinbarung, Aktivitäten mit anderen Klienten gemeinsam durchgeführt werden.

Betreuungspersonal

Die Betreuung ist durch geeignetes Fachpersonal nach den Richtlinien des Bezirks Unterfranken gewährleistet. Dabei orientiert sich die Betreuungsdichte an den vom Fachdienst des Kostenträgers festgelegten Fachkraftstunden bzw. des Betreuungsschlüssels.

Die Betreuung des einzelnen Klienten erfolgt in der Regel durch 2-3 Mitarbeiter, die für verschiedene Aufgabenbereiche zuständig sind. Dies gewährleistet auch die Möglichkeit, während Urlaub und Krankheit die Versorgung aufrecht zu erhalten.
Darüber hinaus wird die Gefahr einer sozialen Abhängigkeit von einer Bezugsperson gemindert. Die Mitarbeiter haben somit auch die Möglichkeit zur Reflexion und gegenseitigen Unterstützung.

Das Mitarbeiterteam setzt sich aus folgenden Berufsbildern zusammen:
Dipl.-Sozialpädagogen, Gesundheitspflege, Erzieher, Heilerziehungspflege, Bürgerhelfer, Mitarbeiter mit Zusatzausbildung in therapeutischer Seelsorge, Mitarbeiter mit Zusatzqualifikation „ECCplus“ im Bereich der pflegenahen Betreuung.

Das Betreuungspersonal des Levi e.V. ist verpflichtet, regelmäßig an Team-Dienstbesprechungen, internen Fortbildungen und Supervisionen teilzunehmen.

Dokumentation und Qualitätssicherung

Der Qualitätsstandard ist durch den Leistungsträger (i.d.R. Bezirk Unterfranken) vorgegeben.

Das Qualitätsmanagement ist durch die Zielvereinbarungs- und Qualitätssicherungsgespräche zur direkten Darlegung der Prozess- und Ergebnisqualität (Zufriedenheitsbefragung des Klienten) nach § 4 Abs.1 Ziff.3 der Budgetverordnung gesichert, sowie durch den Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussbogen (HEB), der mit dem Klienten erstellt wird.

In Form einer stichpunktartigen Begleitdokumentation beim persönlichen Budget, die der Klient gegenzeichnet erfolgt der Leistungsnachweis, welcher der monatlichen Rechnung beigeheftet ist.

Die Qualität der Arbeit des Levi e.V. wird durch wöchentliche Team-Dienstbesprechungen, 2x jährliche Mitarbeitergespräche, interne und externe Fortbildungen und regelmäßige Supervisionen überprüft und gesichert.

Bei Bedarf erfolgt ein externes Fallcoaching.

Persönliches Budget & Betreutes Einzelwohnen

Ernst-Sachs-Str. 95
97424 Schweinfurt

Träger der Eingliederungshilfe
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Lebenshilfen
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